Zurück zur Startseite

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DYNABEAT Festival

Veranstalter: RESIDENT Studios UG (haftungsbeschränkt), Goerzallee 299, 14167 Berlin-Zehlendorf (nachfolgend „Veranstalter“)

§ 1 Geltungsbereich & Vorrang

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) sowie für den Besuch des DYNABEAT Festivals zwischen dem Veranstalter und den Besuchern/Ticketkäufern (nachfolgend „Kunde“).
  • Diese Bestimmungen gelten vorrangig vor etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden.

§ 2 Ticketkauf, Fälligkeit & Widerrufsrecht

  • Tickets sind ausschließlich über die auf dynabeat.de angegebenen offiziellen Verkaufskanäle erhältlich.
  • Der Kaufpreis für Tickets ist sofort mit Vertragsschluss vollständig (100 %) zur Zahlung fällig.
  • Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, kein gesetzliches Widerrufsrecht. Stornierung, Umtausch oder Rückgabe von Tickets durch den Kunden sind daher grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 3 Personengebundenheit, Festivalbändchen & Weitergabeverbot

  • 1 Ticket = 1 Person: Eintrittskarten und die beim Einlass ausgegebenen Festivalbändchen sind streng personengebunden und unübertragbar. Ein Mehrtagesticket gilt exklusiv für genau eine Person an allen Veranstaltungstagen. Eine tageweise Aufteilung oder Weitergabe an Dritte (z. B. Ticket-Sharing) ist untersagt.
  • Verknüpfung am Einlass: Das beim Erstzutritt angelegte Festivalarmband dient als persönlicher Zugangsnachweis. Es muss während der gesamten Veranstaltungsdauer unbeschädigt am Handgelenk getragen werden. Manipulierte, abgenommene oder beschädigte Bändchen verlieren sofort ihre Gültigkeit.
  • Verlust des Armbands: Bei Verlust des Festivalarmbands kann nach erfolgreicher Identitätsprüfung (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) und Entwertung des ursprünglichen Tickets ein Ersatzarmband ausgestellt werden. Für die Neuausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
  • Gewerblicher Weiterverkauf: Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets sowie der Weiterverkauf zu einem höheren als dem Originalpreis ist untersagt. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die entsprechenden Tickets ersatzlos zu sperren.

§ 4 Einlass, Ausweispflicht & Jugendschutz

  • Der Einlass setzt ein gültiges Ticket sowie die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises voraus.
  • Mindestalter & Jugendschutz (JuSchG):
    • Das DYNABEAT Festival ist ab 16 Jahren zugänglich.
    • Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zum Einlass die Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person (über 18 Jahre). Im Falle einer Erziehungsbeauftragung ist das entsprechende Formular („Mutterzettel“) vollständig ausgefüllt und in Kombination mit einer Ausweiskopie der erziehungsberechtigten Person vorzulegen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen bei Nichterfüllung der Jugendschutzvorgaben den Einlass zu verweigern.

§ 5 Sicherheitskontrollen, Hausrecht & Geländeverweis

  • Am Einlass finden Sicherheitskontrollen statt. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Personen sowie mitgeführte Taschen und Gegenstände auf verbotene Substanzen und Objekte zu durchsuchen.
  • Verbotene Gegenstände: Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken, Glasbehältern, Waffen, gefährlichen Gegenständen, Pyrotechnik, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Bei Verweigerung der Kontrolle kann der Einlass ohne Entschädigung verwehrt werden.
  • Hausrecht: Der Veranstalter und das beauftragte Sicherheitspersonal üben das Hausrecht aus. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, rassistische, sexistische, homophobe oder anderweitig diskriminierende/extremistische Handlungen oder Symbole zeigen, stark berauscht sind oder die Sicherheit gefährden, werden unverzüglich vom Gelände verwiesen. Das Ticket verfällt in diesem Fall ersatzlos.

§ 6 Cashless Payment

  • Die Bezahlung auf dem Festivalgelände erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Cashless-System (Festival-Armband).
  • Restguthaben kann nach Veranstaltungsende online über die dafür bereitgestellte Plattform des Veranstalters zurückgefordert werden. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt der Veranstalter die Beantragung innerhalb von 30 Tagen nach Eventende. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt. Es gibt keine Auszahlungsstationen vor Ort.

§ 7 Programmänderungen, Absage & Höhere Gewalt

  • Line-Up-Änderungen: Kurzfristige Programmänderungen, Verzögerungen im Ablauf oder der Ausfall einzelner Künstler berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets oder zur Minderung des Kaufpreises, sofern der Gesamtcharakter des Festivals im Wesentlichen gewahrt bleibt.
  • Absage oder Abbruch: Im Falle einer vollständigen Absage des Festivals vor Beginn durch den Veranstalter wird der Ticketpreis erstattet. Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemie) abgesagt oder abgebrochen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Bild- & Tonaufnahmen

  • Auf der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung und Werbezwecken (z. B. Social Media, Website, Aftermovie) angefertigt. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Detaillierte Informationen sowie Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Website.
  • Die Mitnahme von professionellem Kamera-Equipment, Videokameras oder Drohnen ist nur mit vorheriger schriftlicher Akkreditierung gestattet. Private Aufnahmen mit Smartphones sind erlaubt.

§ 9 Lautstärke & Haftung

  • Lautstärke & Gehörschutz: Auf dem Festivalgelände herrscht veranstaltungstypisch eine erhöhte Lautstärke. Den Besuchern wird die Nutzung von Gehörschutz dringend empfohlen. Der Veranstalter stellt an den Informationsstellen bei Bedarf Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.
  • Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Wertgegenstände: Für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 10 Schlussbestimmungen & Änderungsvorbehalt

  • AGB-Änderungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung oder Sicherheitsauflagen) erforderlich ist und den Kunden nicht wider Treu und Glauben benachteiligt.
  • Verbraucherstreitbeilegung: Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.